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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Geltung

 

Alle IT-Consulting Serviceleistungen der iternas GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der iternas GmbH.

Von diesen Bedingungen abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen eines Vertragspartners werden nicht anerkannt und gelten als zurückgewiesen.

Die AGB gelten auch dann, wenn die iternas GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen für den Kunden ausführt.

Bei Software gelten die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

Spätestens mit der Auftragserteilung, der Entgegennahme der Leistung und Lieferung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der iternas GmbH durch den Kunden als angenommen.

Auf Verlangen stellt die iternas GmbH dem Kunden ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.

Diese können darüber hinaus online unter http://www.iternas.com/agb  eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

 

2.   Angebot und Vertragsabschluss

 

Ein Vertrag kommt mit der Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden und der GmbH oder mittels schriftlicher Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung von der iternas GmbH beim Kunden zustande.

Weitere Bedingungen für vertragsgegenständlichen Service können in Dokumenten dargestellt werden, die als Anlagen Teil des jeweiligen Vertrages werden. 

Durch Bezugnahme im Vertrag werden die Anlagen unmittelbar Vertragsbestandteil.

Alle sonstigen, vor oder später getroffenen Nebenreden, Zusicherungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, damit Unklarheiten über geänderte bzw. ergänzte Vertragsinhalte verhindert werden.

 

 

3.   IT-Consulting Service

 

Die iternas GmbH erbringt die im Vertrag spezifizierten Serviceleistungen an dem im Vertrag vereinbarten Standort.

Serviceleistungen können in Form von Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden und werden als solche im Vertrag ausgewiesen. 

 

Die iternas GmbH und der Kunde werden je nach Erfordernis Mitarbeiter einsetzen, die die nötigen Fachkenntnisse besitzen, um die Vertragsverpflichtungen erfüllen zu können. 

Die Verantwortung für die Auswahl, den Einsatz, die Beaufsichtigung, Kontrolle und Entlohnung der zum Einsatz gekommenen eigenen Mitarbeiter liegt jeweils beim Kunden bzw. bei der iternas GmbH.

Seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf den durchgehend gleichbleibenden iternas GmbH-Personaleinsatz.

Soweit nicht anders vereinbart, ist die iternas GmbH berechtigt, sich zur Leistungserbringung sachverständiger Unterauftragnehmer zu bedienen, wobei die iternas GmbH gegenüber dem Kunden unmittelbar verpflichtet bleibt. 

 

Die iternas GmbH ist bemüht, die vertraglichen Serviceleistungen unter Einhaltung der benannten Zeitpunkte zu erfüllen. Soweit im Vertrag nicht anders festgelegt, besteht Einigkeit darüber, dass die im Vertrag benannten Zeitpunkte nicht vertraglich bindend sind, sondern weitestgehend Planungszwecken dienen.

 

 

Vertragliche Änderungen der Serviceleistungen können vom Kunden als auch von der iternas GmbH beantragt werden. 

Eine ausreichende Änderungsdarlegung ist zur Bewertung für die Auswirkungen auf Preise, Zeitpunkte und andere vertragliche Inhalte notwendig.

Der Kunde und die iternas GmbH prüfen gemeinsam die vorgeschlagenen Änderungen und die sich daraus ergebenden Auswirkungen und befinden einvernehmlich. 

Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen.

 

 

4.   Mitwirkungspflicht des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, die iternas GmbH bei der Wahrnehmung seiner vertraglichen IT-Consulting Serviceleistungen nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

Soweit es zur Leistungserbringung durch die iternas GmbH erforderlich ist, ist ein freier und sicherer Zugang zu den Räumlichkeiten und IT-Systemen, einschließlich eines administrativen Fernzugangs (remote access), zu gewähren.

 

Der Kunde stellt der iternas GmbH alle zur Leistungserbringung benötigten Informationen und Materialien zu Verfügung und gewährleistet deren Richtigkeit.

Für Verluste, Schäden oder Mängel, die auf ungenaue, unvollständige und fehlerhafte Informationen und Materialien des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt die iternas GmbH keinerlei Haftung.

 

Der Kunde stellt sicher, dass bei allen von ihm bereitgestellten IT-Systemen entsprechende Verfahren für Backup, Sicherungen, Sicherheit und Virenprüfung implementiert sind.

 

Sind seitens des Kunden beauftragte Dritte für die Projektunterstützung erforderlich, so ist der Kunde für deren Auswahl, Beaufsichtigung und Kontrolle verantwortlich, gleichfalls für deren zum Einsatz kommende Hard- und Software.

 

 

5.   Lieferung / Eigentumsvorbehalt

 

Alle Leistungen seitens der iternas GmbH erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. 

Teilleistungen der iternas GmbH sind zulässig, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

 

Die Leistungen der iternas GmbH sind erbracht, wenn die im Vertrag genannten Kriterien, z. B. mit Hilfe von Analysen, Programmen und Dokumentationen erarbeitet und sich daraus ergebende Schlussfolgerungen und Empfehlungen gegenüber dem Kunden erläuternd dargelegt sind.

Falls keine entsprechenden Kriterien im Vertrag festgelegt sind, gelten diese nach Lieferung bzw. Nutzung als angenommen.

Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

 

Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde alle Forderungen aus dem Vertrag beglichen hat.

Bei Lieferung von Hard- und Software hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen. 

Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei der iternas GmbH binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt.

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn bestellte Ware abzunehmen.

Andernfalls ist die iternas GmbH berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu berechnen. 

Der iternas GmbH bleibt das Recht vorbehalten, bei nachweisbarem höherem Schaden diesen geltend zu machen.

Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen seitens der iternas GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse. 

 

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Störungen im öffentlichen Datennetz usw.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte usw.) hat die iternas GmbH nicht zu vertreten und berechtigen die iternas GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, so ist die iternas GmbH vorbehaltlich der ihr sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen und die Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche der iternas GmbH aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

 

Die iternas GmbH ist berechtigt, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte, bei Verzug oder Verweigerung der Zahlungspflicht seitens des Kunden ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückholen bzw. zurückzunehmen.

Alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt einverständlich an die iternas GmbH abgetreten. 

Verfügungen über das Vorbehaltseigentum dürfen nur mit Zustimmung der iternas GmbH erfolgen, soweit sie dieses beeinträchtigen. 

Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung darf nicht erfolgen. 

Die iternas GmbH ist berechtigt, nach Zustimmung des Kunden, seinen Schuldnern die Forderungsabtretung mitzuteilen.

Auf Verlangen hat der Kunde im Falle des Verzugs der iternas GmbH den Forderungseinzug zu überlassen und die iternas GmbH hierbei umfassend zu unterstützen.

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der der iternas GmbH nicht gehörenden Ware erwirbt die iternas GmbH das Eigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte sind vom Kunden pfleglich zu behandeln. 

Ansprüche aus einem Schadensfall gegen die Versicherung werden bereits jetzt einverständlich an die iternas GmbH abgetreten.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die iternas GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt. 

Abtretungen von Ansprüchen gegen die iternas GmbH sind ohne ihre Zustimmung unwirksam.

 

 

6.   Kündigung

 

Der Vertrag kann vom Kunden und von der iternas GmbH, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden.

Der Kunde und die iternas GmbH können eine Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen, auch nach Einräumung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist, nicht erfüllt.
In jedem Fall sind jedoch innerhalb von 30 Tagen angemessene Maßnahmen einzuleiten, um den Kündigungsgrund zu beseitigen. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund jedoch ausgeschlossen.

 

Im Falle der Kündigung einer Vereinbarung bezahlt der Kunde der iternas GmbH alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Serviceleistungen. Falls die Leistungen auf Basis eines Festpreises und einem daraus resultierenden Zahlungsplan erbracht werden, werden diejenigen Leistungen, die die iternas GmbH nach der letzten gemäß Zahlungsplan erfolgten Zahlung des Kunden vornimmt, auf Zeit- und Materialbasis abgerechnet.

 

Im Falle einer ordentlichen Kündigung seitens des Kunden sowie im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die iternas GmbH aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund hat der Kunde der iternas GmbH zusätzlich sämtliche anlässlich der Kündigung entstehende Aufwendungen und Kosten zu erstatten sowie für etwaige Verbindlichkeiten aufzukommen, die die iternas GmbH aus Anlass des Vertragsschlusses mit dem Kunden eingegangen ist (z. B. mit dem Abschluss von Unterauftragnehmerverträgen).

 

 

7.   Preise und Zahlung

 

Das Entgelt für die Leistungen wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten (Zeithonorar), auf Materialbasis (Analysen, Programme, Dokumentationen usw.) oder als schriftlich vereinbarter Festpreis berechnet.

Reisekosten, Spesen und sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehende Aufwendungen orientieren sich am tatsächlichen Aufwand und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Reise- und Fahrtzeiten werden, wenn die Leistungserbringung nicht am Sitz der iternas GmbH erfolgt, mit 50% des jeweiligen Stunden- bzw. Honorarsatzes berechnet. 

 

Alle Preise sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für Steuern und Abgaben zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung bedingt eine entsprechende Anpassung der Preise.

 

Die iternas GmbH ist nach erfolgter Kundeninformation zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt, die durch nicht vorhersehbare zwischenzeitliche Preisänderungen bei Herstellungs-, Bezugs-, Rohstoff-, Lohn- oder sonstige Kosten entstanden sind.

Die Beschaffung, Bereitstellung und Implementierung von Soft- und Hardware, die sich aus den Empfehlungen eines IT-Consulting Servicevertrages ergeben und Bestandteil eines gesonderten Vertrages sind, werden seitens der iternas GmbH gesondert rechnungsmäßig ausgewiesen. 

 

Die für den Kunden erbrachten Leistungen und gegebenenfalls gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der iternas GmbH.

 

Rechnungen über die von der iternas GmbH erbrachten Leistungen sind sofort nach Empfang, jedoch spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig. 

 

Befindet sich ein Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, wird er unter Terminbestimmung erneut zur Zahlung gemahnt. Nach zweiter Mahnung und erneuter Nichtbeachtung der Frist wird ein Inkassounternehmen beauftragt bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. 
Alle dabei anfallenden Kosten sind von dem Kunden zu tragen.

Vorbehaltlich weitergehender Rechte durch die iternas GmbH hat der Kunde bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsschluss erheblich oder wird die schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsschluss erkennbar, so ist die iternas GmbH im Falle der Gefährdung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgeführte Leistungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

Im Falle des Zahlungsverzugs ist die iternas GmbH berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen.

 

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der iternas GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.

8.   Software / Hardware

 

Die Beschaffung, Bereitstellung und Implementierung von Soft- und Hardware, die sich aus den Empfehlungen eines IT-Consulting Servicevertrages ergeben, werden durch die iternas GmbH in einem gesonderten Vertrag angeboten.

Sofern durch die iternas GmbH standardisierte Software geliefert wird, erwirbt der Kunde hieran ein Einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. 

 

Eine Vervielfältigung der Software und eine Überlassung zur Nutzung Dritter ist unzulässig und es gelten darüber hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers.

Installationsaufträge nicht durch die iternas GmbH bezogener Softwareprodukte werden unter Hinweis auf die Lizenzbestimmungen des Herstellers ausgeführt. 

Die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers werden als bekannt vorausgesetzt und sind damit Vertragsbestandteil. 

Die iternas GmbH ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Eigentums an der verwendeten Software zu überprüfen. 

Der Kunde stellt die iternas GmbH davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit die iternas GmbH diesbezüglich von jeglicher Haftung.

Die iternas GmbH übernimmt keine Haftung für die seitens des Herstellers gegebene Garantie.  

 

Garantieansprüche sind grundsätzlich vom Kunden direkt beim Hersteller geltend zu machen.

 

 

9.   Domains / Webseiten

 

Bei der Beschaffung und Pflege von Internetdomains wird die iternas GmbH gegenüber der DENIC eG, der zentralen Registrierungsstelle für alle .de - Domains oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe, vermittelnd tätig.

Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

 

Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webseiten selbst verantwortlich.

 

Mit der Erteilung des Auftrages versichert der Kunde, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung des Inhalts der nach seinen Angaben für ihn zu erstellenden Webseiten nicht gegen deutsches Recht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Strafrecht, verstößt. 

 

Der Kunde stellt die iternas GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter bezüglich der Domain und allen enthaltenen Inhalten frei.

Das gilt nicht, wenn die iternas GmbH vorsätzlich gehandelt und insbesondere Kenntnis von der Rechtwidrigkeit der zu verarbeitenden Inhalte gehabt hat.

 

Die iternas GmbH hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind und auf Dauer Bestand haben.

Der Kunde stellt die iternas GmbH von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, frei.

Soweit die iternas GmbH auch die Eintragung der Domain bzw. Webseiten in sogenannten Suchmaschinen, Verzeichnisse oder Linklisten zu erbringen hat, übernimmt die iternas GmbH keine Gewähr dafür, an welcher Position die Seiten gelistet werden. Sie übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass und wie oft die Domain und ihre zugehörigen Webseiten aufgerufen werden.

 

 

10.   Gewährleistung 

 

Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

 

Bei Werkleistungen gewährleistet die iternas GmbH, dass die vertraglich vereinbarten

Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen.

Sämtliche Gewährleistungsrechte verjähren spätestens nach einem Jahr nach Erhalt der gelieferten Produkte, für gebrauchte Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. 

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Annahme durch den Kunden.

Die iternas GmbH wird Gewährleistungsmängel beheben, über die sie vom Kunden unverzüglich schriftlich informiert wurde.

Gelingt es der iternas GmbH auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, einen Fehler zu beheben, kann der Kunde, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist, nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

Der Anspruch auf Ersatz von Kosten, die zur Herstellung der ordnungsgemäßen Leistung anfallen, ist für beide Seiten ausgeschlossen.

Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.  Für unerhebliche Mängel sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

Gewährleistungsverpflichtungen seitens der iternas GmbH bestehen nicht für solche Fehler, die durch fehlerhafte Behandlung, Verwendung und Einbau von Komponenten, Reparaturversuchen seitens des Kunden oder Dritter verursacht worden sind, bzw. nicht geeignete netzwerkfähige Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller eingesetzt wurde.

 

Besitzt der Kunde ein System, welches aus mehreren Geräten besteht, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass sich die Gewährleistung grundsätzlich nur auf das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System bezieht. 

Dies gilt auch, wenn durch das einzelne mangelhafte Teil das System in seiner Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt wird.

 

Die iternas GmbH haftet nicht für Fehlfunktionen der Geräte, die durch besondere Umgebungseinflüsse, beispielsweise Netzspannungsschwankungen oder Frequenzstörungen, hervorgerufen werden.
Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit, falscher oder fehlerhafter Programmsoftware oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind.

Hierdurch erforderliche Arbeiten werden auf Kosten des Kunden durchgeführt.

 

Auch Originaldatenträger der Softwarehersteller können von Computerviren befallen sein. 

Sollte trotz nötiger Sorgfalt durch die iternas GmbH dennoch ein Computervirus übertragen worden sein, haftet die iternas GmbH nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Zugleich haftet die iternas GmbH nicht für Schäden, die auf Treibersoftware beruht, welche dem Kunden als Serviceleistung aus dem Internet bzw. von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.

 

Alle Schadensersatzansprüche, die durch Fehlfunktionen oder Ausfall der Software entstehen, werden ausgeschlossen.

Für Inkompatibilität übernimmt die iternas GmbH nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von der iternas GmbH in der fehlerhaften Kombination bezogen wurden. 

Treten Inkompatibilitäten zwischen von der iternas GmbH bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt der Kunde die iternas GmbH diesbezüglich von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.

 

Unbeschadet der aufgeführten Gewährleistungsrechte des Kunden wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Programmen und Materialien der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

 

Die iternas GmbH gewährleistet daher weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung eines Programms oder Services.

 

11.   Haftung

 

Die iternas GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die iternas GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vereinbarten Auftragswert.

 

Die iternas GmbH haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn die iternas GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. 

Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt.

 

Für den Verlust von Daten und Programmen haftet die iternas GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 

 

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der iternas GmbH-Unterauftragnehmer.

 

Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Services und Liefermaterialien ausschließlich zugunsten des Kunden und dessen Nutzung erbracht. 

Dementsprechend ist es dem Kunden untersagt, den Nutzen der Services zugunsten Dritter anzubieten. 

Die iternas GmbH übernimmt daher keinerlei Haftung oder Verantwortung gegenüber Dritten, die von den Services profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf die Liefermaterialien verschaffen.

 

 

12.   Vertraulichkeit

 

Der Kunde und die iternas GmbH sind damit einverstanden, dass die jeweils von ihnen im Rahmen der Vertragsausübung offen gelegten Informationen vertrauliche Informationen darstellen.

Der Kunde und die iternas GmbH verpflichten sich, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen, Dritten keine vertraulichen Informationen offen zu legen, die der Kunde bzw. die iternas GmbH für die Erbringung oder die Entgegennahme der Services erhält. 

Die jeweils erhaltenen vertraulichen Informationen werden nur für die Erbringung oder die Entgegennahme der Leistungen aus dem geschlossenen Vertrag verwendet.

 

Der Kunde bzw. die iternas GmbH haften nicht gegenüber dem anderen für eine unbeabsichtigte oder zufällige Offenlegung vertraulicher Informationen, falls die Offenlegung trotz derselben Sorgfalt und Anwendung derselben Schutzmaßnahmen geschieht, die die offenlegende Seite für gewöhnlich zum Schutz der eigenen vertraulichen Informationen einsetzt.

 

 

13.   Datenschutzrechtliche Bestimmungen

 

Die iternas GmbH setzt den Kunden hiermit in Kenntnis, dass gemäß § 26 I, 43 III BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) personengebundene Daten (Bestandsdaten) zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs per EDV gespeichert und übermittelt werden.

Die iternas GmbH und der Kunde vereinbaren über Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. 

Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. 

Sie besteht solange der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.

 

14.   Schulungsdienstleistungen und andere Veranstaltungen

 

Unser Angebot gilt ausschließlich für gewerbliche Endkunden und Öffentliche Auftraggeber.

Die Anmeldung zu einer Schulung, einem Training oder einem Workshop erfolgt über die Internetseite http://www.iternas.com/academy, ein verbundenes Buchungsportal oder formlos schriftlich per E-Mail oder Fax. Die Verbindlichkeit der Anmeldung entsteht erst durch unsere Auftragsbestätigung.

 

 

15.   Rücktritt durch Teilnehmer

 

Bei Absage einer Veranstaltung bis 10 Werktage vor deren Beginn, wird der bereits geleistete Beitrag vollständig zurückerstattet. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Werktagen bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühren berechnet. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung und bei Stornierung innerhalb von 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Seminarpreis in Rechnung gestellt. Wenn Krankheit an diesem Termin durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann, besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung kostenlos zu einem späteren Termin zu besuchen.

Die Schulungsunterlagen werden bei kostenpflichtiger Stornierung zur Verfügung gestellt.

Zu jeder Zeit ist es möglich, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu bestimmen.

 

 

16.   Absage von Veranstaltungen

 

Die iternas GmbH behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.

Bei Ausfall der Veranstaltung ohne Ersatztermin werden die Teilnahmegebühren für diese vollständig erstattet. Bei Verlegung auf einen anderen Termin besteht ein Rücktrittsrecht für den Teilnehmer.

 

Erfolgt im Rahmen einer individuell auf den Kunden zugeschnittenen Veranstaltung eine Stornierung des Auftrags innerhalb von 4 Wochen, jedoch nicht später als 7 Werktage vor Seminarbeginn, wird ein Ersatztermin für die Veranstaltung abgestimmt. Sollte dies unmöglich sein, werden 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei einer Absage innerhalb von 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Auftragswert berechnet.

 

 

17.   Urheberrecht für Trainingsunterlagen und Software

 

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus bleiben uns vorbehalten und sind nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

 

 

18.   Zahlung von Schulungsdienstleistungen und Veranstaltungen

 

Rechnungen über die von der iternas GmbH erbrachte Veranstaltung oder Schulungsleistung sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, bei einer Buchung innerhalb von 4 Wochen bis zur Veranstaltung sofort nach Empfang ohne jeden Abzug fällig.
Bitte geben Sie die Rechnungsnummer Referenznummer auf Ihrer Banküberweisung an. Alternative Zahlungsmethoden werden im geschützten Bereich nach Login auf http://www.iternas.com/academy angeboten.

 

 

19.   Referenzkunden

 

Der Kunde berechtigt die iternas GmbH, ihn als Referenzkunden für Zwecke der Leistungsdarstellung u.a. auf den iternas GmbH-Internetseiten und für Werbemaßnahmen führen und darstellen zu dürfen, es sei denn, dass nach Selbsteinschätzung seitens der iternas GmbH besondere Sicherheitsinteressen oder andere wirtschaftliche Belange des Kunden dem entgegen stehen könnten.

Zudem nutzt die iternas GmbH kommunikative Möglichkeiten, um den Kunden aktuell über gegenwärtige IT-Consulting Serviceleistungen zu informieren. 

Dieser Einwilligung kann durch den Kunden jederzeit widersprochen werden.

 

 

20.   Haftung bei Veranstaltungen

 

Eine Haftung auf Schadenersatz tritt nur ein, wenn uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche Ansprüche wie auch solche aus unerlaubter Handlung.

Wir übernehmen für Verlust und Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde haftet in gesetzlichem Umfang für Schäden an Gebäude, Inventar, Systemen und Daten der iternas GmbH oder Dritten, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

 

Der mit der iternas GmbH abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag, weshalb weder Minderung- noch Wandlungsansprüche der Kunden bestehen.

 

 

21.   Schlussbestimmungen

 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der iternas GmbH und dem jeweiligen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollte es zwischen dem Kunden und der iternas GmbH zu Streitigkeiten kommen, werden beide Parteien versuchen, eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten durch Verhandlungen zu erreichen.

 

Halten beide Parteien eine Mediation für vorteilhaft, werden die Parteien versuchen, die Streitigkeiten im Rahmen einer nicht bindenden Mediation beizulegen. 

Den Parteien steht es dennoch ohne Einschränkung für den Fall der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs zur Vermeidung von Verstößen oder Verletzungen der Vertraulichkeitsverpflichtung oder des Einzugs aller ausstehenden und überfälligen Verbindlichkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung weiterhin frei, gerichtliche Schritte zu unternehmen.

 

Unterlässt es ein Vertragspartner, auf die Einhaltung einer vertraglichen Regelung zu bestehen, stellt dies keine Verzichterklärung dar. 

Das Recht zur Geltendmachung der aus der betroffenen Regelung etwaig resultierender Ansprüche bleibt unberührt. 

Verzichterklärungen müssen schriftlich erfolgen und von einem autorisierten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet werden.

Änderungen oder Ergänzungen einer Vereinbarung bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest dieser AGB in seiner Wirksamkeit davon unberührt. 

In diesem Fall tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der gewollten Vereinbarung inhaltlich, wirtschaftlich und rechtlich am ehesten entspricht.

 

Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag gilt der Sitz der iternas GmbH, Stuttgart.

Version 0.9

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